Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der AutoScout24 Media, ein Bereich der AutoScout24 GmbH für Werbung

Inhalt

§ 1 Allgemeines/ Geltungsbereich/ Vertragsschluss

  1. Die AutoScout24 GmbH („AutoScout24 Media“) vermarktet unter dem Namen AutoScout24 Media eigene sowie Partnerwebsites. Die Annahme und Ausführung aller Aufträge erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Durch Erteilung von Aufträgen an AutoScout24 Media gelten diese Bedingungen als verbindlich für den Geschäftsverkehr mit AutoScout24 Media vereinbart.
  2. Ein Vertrag kommt ausschließlich mit schriftlicher Annahme des Auftrags durch AutoScout24 Media zustande. Die Auftragsbestätigung kann per Fax, E-Mail oder Briefpost erfolgen. Diese Bedingungen und das Auftragsformular geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der AutoScout24 Media vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der AutoScout24 Media nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
  3. Anders lautende AGB der Auftraggeber finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung ist durch AutoScout24 Media ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden. Insbesondere werden AGB von Vertragspartnern auch dann nicht geltender Vertragsteil, wenn AutoScout24 Media diesen im Einzelfall nicht widerspricht.
  4. Beauftragt eine Agentur Werbeaufträge für Dritte, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Agentur, nicht mit dem Dritten zustande. Soll der Dritte Vertragspartner werden, muss dieser von der Agentur als Auftraggeber namentlich benannt werden und die Auftragserteilung an die Werbeagentur schriftlich nachweisen.
  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel anzuliefern. Etwaige Abweichungen sind mit AutoScout24 Media unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen.
  2. Die Frist für die Anlieferung von Standardwerbeformen beträgt 3 Werktage und bei Sonderwerbeformen und Rich Media Formaten 5 Werktage vor Kampagnenstart. Die Anlieferung der Werbeformen per E-Mail erfolgt an: ads@autoscout24-media.com oder an die Postadresse für die Übersendung dieser Daten: AutoScout24 Media - Ein Bereich der AutoScout24 GmbH, Tölzer Straße 16, 82031 Grünwald. Im Falle einer verspäteten Werbemittelanlieferung ist eine ordnungsgemäße Erfüllung der Kampagne nicht mehr garantiert und eine Rückvergütung in Form einer Gutschrift nicht möglich.
  3. AutoScout24 Media ist berechtigt, dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung zu stellen, wenn die Online-Werbung aus Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht geschaltet werden kann, insbesondere weil das Material AutoScout24 Media zu spät, fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet zugesandt wurde.
  4. Kosten der AutoScout24 Media für eine vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
  5. Eine Pflicht von AutoScout24 Media zur Aufbewahrung des zur Online-Werbung erforderlichen Materials endet mit Erfüllung des Auftrags. AutoScout24 Media sendet das Material an den Auftraggeber zurück, falls dieser dies innerhalb von zehn Tagen nach dem letzten Schaltungstermin gegenüber AutoScout24 Media schriftlich verlangt. Andernfalls ist AutoScout24 Media zur Vernichtung des zugesandten Materials berechtigt.

§ 2 Werbemittel/ Anlieferung/ Aufbewahrung

  1. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Online-Werbung als solche sowie ihre Inhalte mit sämtlichen einschlägigen rechtlichen Bestimmungen im Einklang stehen und insbesondere nicht gegen straf- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen und keine Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber-, Datenschutzrechte) verletzen. Der Auftraggeber darf in diesem Zusammenhang mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Online-Werbung nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber dies auch im Rahmen seiner Online-Präsenz zu berücksichtigen sowie dort auch keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische Inhalte zum Gegenstand haben. Der Auftraggeber macht die vorgenannten Zusicherungen insbesondere auch im Hinblick auf rechtliche Bestimmungen der Länder, in welchen die Online-Werbung bestimmungsgemäß geschaltet wird.
  2. Die gebuchte Online-Werbung wird von AutoScout24 Media auf der vereinbarten Website im entsprechenden Umfeld in der üblichen Wiedergabequalität geschaltet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite oder zu einem bestimmten Zeitpunkt, sofern dies nicht im Auftragsformular und der Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
  3. Werbeinhalte, die gegen geltendes Recht, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen, oder wenn sie vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden bzw. die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist, berechtigen AutoScout24 Media, diese ohne vorherige Ankündigung nicht zu schalten oder zu unterbrechen.
  4. AutoScout24 Media ist weiterhin berechtigt, die Schaltung der Online-Werbung auszusetzen, falls in dieser Internet-Verlinkungen enthalten sind, die zu Internetseiten, die gegen geltendes Recht, behördliche Verbote, Rechte Dritter, die guten Sitten verstoßen oder zu Internetseiten eines Wettbewerbers von AutoScout24 Media führen. Ersatzansprüche des Auftraggebers entstehen in diesen Fällen nicht.
  5. Ändert der Auftraggeber ein bereits veröffentlichtes Werbemittel eigenmächtig nachträglich, auch soweit Daten betroffen sind, auf die durch einen Link verwiesen wird, und erfüllt die Änderung die Voraussetzungen des Absatzes 3 dieses Paragraphen, ist AutoScout24 Media ebenfalls berechtigt, das betreffende Werbemittel bzw. den Auftrag zu sperren und die Veröffentlichung zu beenden.
  6. AutoScout24 Media ist in diesem Zusammenhang berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Werbemittel des Auftraggebers auf etwaige Verstöße gegen geltendes Recht zu überprüfen.
  7. Des Weiteren behält sich AutoScout24 Media das Recht vor, die Schaltung einzelner Werbemittel nach eigenem Ermessen abzulehnen, insbesondere wenn der Inhalt der Werbemittel oder deren Schaltung den Interessen des jeweiligen Kunden von AutoScout24 Media oder AutoScout24 Media selbst nicht entspricht. Der Vergütungsanspruch wird anteilig abgerechnet. AutoScout24 Media wird den Auftraggeber über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich informieren.
  8. Erfolgt eine Ablehnung der Schaltung der Werbemittel auf Grund von mangelhafter technischer Form, ist der Auftraggeber berechtigt, der AutoScout24 Media eine geänderte Version der Online-Werbung zu übermitteln. Geht diese Ersatzwerbung nicht rechtzeitig bei der AutoScout24 Media ein, gilt § 2 Ziffer 2 und 3 entsprechend.
  9. Soweit die Online-Werbung nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, kann AutoScout24 Media sie als solche kenntlich machen, insbesondre mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

§ 3 Schaltung der Online-Werbung/ Ablehnungsbefugnis

  1. Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber garantiert weiterhin, dass die von ihm in Auftrag gegebene Online-Werbung mit sämtlichen einschlägigen Bestimmungen in Einklang steht, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden und dass insbesondere nicht gegen strafrechtliche, urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen wird.
  2. Der Auftraggeber stellt AutoScout24 Media von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird AutoScout24 Media von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten, freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, AutoScout24 Media nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. AutoScout24 Media wird den Auftraggeber jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung informieren und dem Auftraggeber die Möglichkeit geben, seinerseits das Verfahren gegen den bzw. die Dritten zu führen.
  3. Der Auftraggeber überträgt AutoScout24 Media sämtliche für die Nutzung der Werbung in On–line-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller derzeit bekannten technischen Verfahren, insbesondere im Internet, sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
  4. Sollte der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Online-Angeboten von AutoScout24 Media gewinnen oder sammeln, sichert der Auftraggeber zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.
  5. Sofern beim Auftraggeber anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Online-Angebote von AutoScout24 Media ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Auftraggeber diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Werbetreibenden, der den Auftraggeber mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Online-Angeboten von AutoScout24 Media generiert worden sind.
  6. Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm für Online-Angebote von AutoScout24 Media ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Auftraggeber die Daten aus Werbeschaltungen auf den Online-Angeboten von AutoScout24 Media nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf dem Online-Angebot von AutoScout24 Media und deren weitere Nutzung.
  7. Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf den Online-Angeboten von AutoScout24 Media Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.
  8. AutoScout24 Media ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers zur Veröffentlichung an AC Nielsen weiterzuleiten.

§ 4 Rechtegewährleistung/ Freistellung/ Nutzungsrechte

  1. Es ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, alle Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Mediums Internet auszuschließen. Aus diesem Grund übernimmt AutoScout24 Media keine Gewährleistung für technische Mängel bei der Anzeige der Online-Werbung, insbesondere nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Datenbank und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Dienstleistung (Online-Werbung).
  2. Kann die termingerechte Schaltung der Online-Werbung aus inhaltlichen Gründen, wegen höherer Gewalt, aus technischen Gründen oder von AutoScout24 Media nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, wird die Schaltung der Online-Werbung auf ein anderes, nach Möglichkeit gleichwertiges Umfeld verlegt oder zeitnah nachgeliefert. Bei erheblichen Verschiebungen wird der Auftraggeber umgehend von AutoScout24 Media informiert.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Online-Werbung unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und eventuelle Fehler umgehend, spätestens innerhalb von 7 Werktagen zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein etwaiger Fehler als akzeptiert. Verlangt der Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist eine Änderung der Online-Werbung, muss er für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen.

§ 5 Gewährleistung

  1. AutoScout24 Media haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Auftraggebers, (1) die AutoScout24 Media oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die durch die Verletzung einer Pflicht durch AutoScout24 Media, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind, (3) wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren, (4) wenn bei Kauf- oder Werkverträgen von AutoScout24 Media eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde und/ oder (5) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer Pflichtverletzung von AutoScout24 Media oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. AutoScout24 Media haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. Soweit AutoScout24 Media gemäß Ziffer 2 nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, ist diese Haftung zusätzlich auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt. Es besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
  4. In anderen als den in Ziffer 1 bis 3 genannten Fällen ist die Haftung von AutoScout24 Media – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Soweit die Haftung von AutoScout24 Media ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AutoScout24 Media.

§ 6 Haftung

  1. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Stornofrist beträgt 3 Wochen vor Buchungsbeginn.
  2. Stornogebühren werden im folgenden Fall dem Auftraggeber berechnet: Wird die Stornofrist nicht eingehalten, werden 30 % des Nettonetto-Kampagnenwerts als Stornogebühr erhoben. Buchungen, die bereits angelaufen sind, können nicht storniert werden.

§ 8 Zahlungsbedingungen

§ 7 Kündigung/ Storno

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung, jedoch spätestens zum Ende jeden Kalendermonats. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist AutoScout24 Media berechtigt, weitere Schaltungen bis zur Zahlung zurückzustellen und für die weitere Ausführung des Auftrags eine Vorauszahlung zu verlangen.
  2. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der von AutoScout24 Media erbrachten Leistung im Rechnungszeitraum in Verbindung mit der jeweils aktuellen Preisliste der AutoScout24 Media. Die dort genannten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  1. Soweit die Vergütung nicht ausdrücklich im Auftragsformular bzw. der Auftragsbestätigung geregelt ist, ergibt sie sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von AutoScout24 Media.
  2. Preisanpassungen während der Laufzeit werden dem Auftraggeber 4 Wochen vor deren Inkrafttreten bekannt gegeben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen. Nimmt der Auftraggeber die Leistungen von AutoScout24 Media nach Inkrafttreten der Preisänderung weiter in Anspruch, stellt dies eine Einverständniserklärung mit der Preisänderung dar.

§ 10 Rabatte

  1. Bei Auftragserteilung über eine Agentur wird eine AE–Provision von 15 % gewährt.
  2. Auf die Listenpreise (jeweils gültiger Stand der Preisliste) werden Nachlässe in Form von Bar-Rabatten gewährt, wenn der Buchungsetat (Jahresetat) eines Auftraggebers die in der Rabattstaffel genannten Summen überschreitet. Der Rabatt wird auf Basis des zum Berechnungszeitpunkt eingebuchten Jahresetats, des Buchungsvolumens im Auftragsjahr (=Kalenderjahr), berechnet und bei Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt. Die endgültige Abrechnung erfolgt spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend entsprechend dem tatsächlich abgenommenen Werbevolumen.

§ 9 Preisänderungen

  1. AutoScout24 Media behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird oder eine Erweiterung bzw. Änderung des Nutzungsangebotes dies erforderlich macht. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung an AutoScout24 Media absenden.
  2. Die Vertragsparteien werden eventuelle Presseinformationen, Presseerklärungen und sonstige öffentliche Stellungnahmen über Abschlüsse oder Durchführung eines Vertrages aus–schließlich im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgeben, herausgeben oder auf sonstige Art und Weise Dritten zur Verfügung stellen. AutoScout24 Media hat hiervon unabhängig das Recht, auf die durch diesen Vertrag geregelte Zusammenarbeit hinzuweisen.

§ 11 Änderung dieser AGB/ Information über die Zusammenarbeit

  1. Die Beziehungen zwischen AutoScout24 Media und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
  2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der AutoScout24 Media, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.

§ 12 Schlussbestimmungen

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Stand: 12.03.2020

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